§ 1 Geltungsbereich

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer Leistungen, der Firma DIMATA, Raiffeisenstrasse 9, 46325 Borken, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
(3) Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und DIMATA kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch DIMATA ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahme-erklärung.
(3) Angebote von DIMATA in Prospekten, Anzeigen, usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) DIMATA bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Websites und Online-Shops, sonstige Grafikdienstleistungen, Produktion digitaler Medien und Webhosting.
(2) DIMATA erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von DIMATA, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss DIMATA nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von DIMATA zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann DIMATA dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit DIMATA schriftlich darauf hingewiesen hat.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
i. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
ii. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
iii. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
iv. Prüfpflichten bei Linksetzung;
v. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
vi. Pflicht zur Beachtung medien- rechtlicher Vorschriften;
vii. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte DIMATA ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist DIMATA berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall, z.B. aufgrund eines Angebots, weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
(2) Nach Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtsumme fällig. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c. von Aufwand für Lizenz- management,
d. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
(3) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
(4) Der Kunde muss damit rechnen, dass DIMATA Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann DIMATA Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
(5) DIMATA ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
(6) DIMATA bietet dem Kunden die Möglichkeit an, anfallende Beträge bequem per Lastschrift zu bezahlen. Der Kunde kann hierzu bei Auftragserteilung und auch während der Laufzeit eines Vertrages eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen. Diese Einzugsermächtigung gilt auch für neue, vom Kunden mitgeteilte Bankverbindungen und ist jederzeit widerruflich. Für vom Kunden verursachte unberechtigte Rücklastschriften berechnet DIMATA eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass DIMATA gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist
(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann DIMATA ihre Leistungen nach vorheriger Ankündigung einschränken oder sperren; dies gilt auch für Domains, die für den Kunden registriert wurden. Für eine solche Sperrung hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro zu zahlen, soweit er nicht nachweist, dass im Einzelfall gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für die Leistung von DIMATA die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Bei Verzögerungen infolge von
a. Veränderungen der Anfor- derungen des Kunden,
b. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Software- defizite), soweit sie DIMATA nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV- Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
(4) Soweit DIMATA ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für DIMATA unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für DIMATA keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 6 Abnahme

(1) Der Kunde wird die Leistungen von DIMATA nach Maßgabe der von DIMATA zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald DIMATA die Abnahmebereitschaft mitteilt.
(2) Die Leistungen von DIMATA gelten als abgenommen, wenn DIMATA die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat,
a. DIMATA und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werk- tagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln ver- weigert,
b. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder DIMATA damit beauf- tragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von DIMATA erbrachten Leistungen beruht.
(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen

§ 7 Mitwirkungspflicht

(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit DIMATA dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit DIMATA keine Korrekturaufforderung erhält.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
(4) Wenn DIMATA dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
(5) Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von DIMATA, wie z.B. einer Website, auftreten, wird der Kunde DIMATA unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen, verantwortlich.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) DIMATA räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt DIMATA Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von DIMATA.
(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, DIMATA über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. DIMATA geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
(3) DIMATA nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die DIMATA keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. DIMATA wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
(4) DIMATA kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
(5) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird DIMATA vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde DIMATA zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, DIMATA über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen ein Verletzen der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder DIMATA dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungs-rechten durch die Leistungen von DIMATA, z. B. durch Abmahnungen Dritter, bekannt, so wird er DIMATA unverzüglich darüber informieren.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

(1) Der Kunde räumt DIMATA das Recht ein, das Logo von DIMATA und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von DIMATA zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(2) DIMATA behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von DIMATA innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch DIMATA ausgebessert oder ausgetauscht. DIMATA behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
(2) Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Release-Stände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
(5) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der Firma DIMATA binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei DIMATA innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 11 Haftung

(1) Für Rechtsmängel und Garantien haftet DIMATA unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet DIMATA. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DIMATA. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DIMATA und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch DIMATA auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch DIMATA selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von DIMATA an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
(5) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
(6) DIMATA weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 14 Kündigung

(1) Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 24 Monate nach Vertrags-schluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann DIMATA fristlos kündigen.

§ 15 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Borken, soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung zu treffen.

Zusatz:

Webhosting Pakete S, M, L und Premium:
hat eine Dauer von 24 Monaten. Die Frist für die ordentliche Kündigung ist ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr. Der Vertrag kann von jeder Seite fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde aufgrund höherer Gewalt nicht mehr in der Lage ist, die Software weiter zu nutzen, der Anbieter wiederholt die vertraglich zugesicherte Reaktionszeit oder Zeit zur Beseitigung des Mangels deutlich überschreitet, wenn sich die Vermögenslage der jeweils anderen Partei wesentlich verschlechtert, insbesondere, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Die fristlose Kündigung ist außerdem möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).

Letzte Änderung: 01. Juni 2023