Was Unternehmen jetzt wissen mĂĽssen!
Ab 2025 tritt das Barrierefreiheitsschutzgesetz (BFSG) in Kraft und bringt neue Anforderungen für Unternehmen mit sich. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Geschäft? Wer ist betroffen, und wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben entspricht? In diesem Blog erfahren Sie alles Wichtige und wie Sie professionelle Unterstützung erhalten können.
Was ist das Barrierefreiheitsschutzgesetz?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, zugänglich sind. Dies betrifft insbesondere digitale Angebote wie Websites, Apps, aber auch physische Verkaufsstellen und Dienstleistungen.
Wen betrifft das Gesetz?
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem europäischen Markt anbieten. Besonders betroffen sind Online-Shops, Banken, Transportunternehmen sowie Anbieter digitaler Inhalte und Software.
Was mĂĽssen Unternehmen beachten?
Websites und Apps müssen barrierefrei sein: Texte, Bilder, Navigation und Formulare müssen auch für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen leicht zugänglich sein. Physische Geschäftsräume anpassen: Verkaufs- und Servicestellen sollten auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erreichbar sein. Informationen in zugänglichen Formaten bereitstellen: Dokumente und digitale Inhalte müssen in Formaten verfügbar sein, die von assistiven Technologien genutzt werden können.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen, müssen mit hohen Strafen und Sanktionen rechnen. Zudem drohen Imageschäden, die langfristige Auswirkungen auf das Vertrauen der Kunden haben können.
So helfen wir Ihnen bei der Umsetzung
Die Einhaltung des BFSG muss nicht kompliziert sein! Wir unterstützen Sie bei der barrierefreien Gestaltung Ihrer Website, Apps und Geschäftsräume. Unsere Experten analysieren Ihre bestehenden Strukturen und entwickeln individuelle Lösungen, damit Ihr Unternehmen rechtskonform und zukunftssicher aufgestellt ist.
Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen inklusiver und zugänglicher zu gestalten. Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und praxisnah!
Euer DIMATA Team